Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Wir beraten und vertreten Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten insbesondere im Zusammenhang mit:

- der Erbfolge
- der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- der Nachlassinsolvenz
- dem Testament oder Erbvertrag
- dem Vermächtnis
- dem Pflichtteilsrecht
- der Erbunwürdigkeit
- dem Erbverzicht
- dem Erbschein und
- dem Erbscheinskauf