Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln. Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.

Unser Spektrum im Schwerpunkt des Arbeitsrechts erstreckt sich umfassend auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Wir beraten Sie beispielsweise bei der Gestaltung von:

- Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen
- besonderen Vereinbarungen und Vergütungssystemen
- Arbeitszeugnissen und
- Betriebsübergängen
- außergerichtliche Konfliktlösungen